Mietvertrag  nur nach telefonischer Terminabsprache möglich!!!

 

 

 

 

 Wohnwagen-Mietvertrag                    

 

Wohnwagenvermietung Roadtrip                                        -im Folgenden Vermieter genannt-

Eichenstr. 4                                                                           wohnwagenvermietungroadtrip@aol.com

95490 Mistelgau

Mobil: 01578-5605093 Fax: 09279-9771150

Und                                                                                        -im Folgenden Mieter genannt-

Name                                                                                                                                                         

Straße                                                                                                                                                        

PLZ/Wohnort                                                                                                                                            

Personalausweisnummer

Tel.______________________                  Handy_____________________________

Mindestalter: 23 Jahre                                        Führerschein seit mindestens 3 Jahren

Bitte Mietvertrag  unterschreiben und per Mail, Fax oder Post an uns schicken.

Sie erhalten eine unterschriebene Ausfertigung alsBestätigung zurück. Die Rechnung erhalten

Sie bei Fahrzeugübergabe.

§1        Mietsache

Gegenstand der Vereinbarung ist die Vermietung eines Wohnmobils

O           Caravelair Alba 466 Family                            BJ 2021                              

Für  den Zeitraum von____________/______Uhr             bis___________/__________Uhr                                  

Anzahl der Personen:________ Erwachsene_______Kinder_______

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§2        Mietpreis          ________________Euro             

Zu begleichen wie folgt:   (Bankverbindung:  3. Seite unten)                                                                                         Anzahlung: sofort  20 % des Mietpreises , Rest: 14 Tage vor Mietbeginn.  Zuzüglich Übergabepauschale  

75 Euro fällig bei Fahrzeugübergabe.

Die Übergabepauschale enthält die Kosten für die Übergabe des Fahrzeugs, die Einweisung des Mieters,

sowie die Rücknahme und die Außenreinigung nach Beendigung des Mietverhältnisses. Außerdem enthält die Pauschale die Kosten für die Gasfüllung und die WC-Chemikalien.

Das Fahrzeug wird in einwandfrei gereinigtem Zustand übergeben.

O    Fahrzeug Innenreinigung wird vom Mieter komplett durchgeführt Führerhaus, Wohnraum,                                     Heckgarage.(Teil der Kaution kann nach Fahrzeugrücknahme bis zur Überprüfung und evtl. Nachreinigung einbehalten werden. WC Bereich und Fäkalien Box sind vom Mieter zu reinigen oder 100 Euro zu entrichten                                                                                                                                                       

O   Fahrzeug Innenreinigung Buchung 100 Euro fällig bei Fahrzeugabholung. Besenreine und ordentliche

Rückgabe des Mietfahrzeugs. WC Bereich und Fäkalien Box sind vom Mieter zu reinigen oder 100 Euro

zuzüglich.  

O Fahrzeug ist vollkaskoversichert mit 1000 Euro Selbstbeteiligung und Teilkasko mit 300 Euro

Selbstbeteiligung je Schaden jeweils vom Mieter haftbar.

§3           Rücktritt

Tritt der Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn vom Vertrag zurück, sind folgende Stornokosten vom

Mieter zu bezahlen:                                                                

bis 50 Tage vor Mietbeginn 20 % des Gesamtpreises                                                                                                              49 bis 14 Tage vor Mietbeginn 60 % des Gesamtpreises                                                                                                         ab 13 Tage vor Mietbeginn 80 % des Gesamtpreises                                                                                         

Die nicht Termingerechte Abnahme des KFZ gilt als Rücktritt vom Vertrag.

Bei einem amtlichen Reiseverbot kann kostenlos storniert werden.

§4        Kaution

Die Kaution für die Mietsache beträgt  1000 Euro, und ist bei Übergabe in bar zu hinterlegen.          

Am Ende des Mietzeitraumes erhält der Mieter die Kaution zurück, wenn kein Grund für die Einbehaltung

oder Verrechnung der Kaution wegen Pflichtverletzung z.B. Beschädigung oder Reinigung der Mietsache

besteht.

§5        Pflichten des Mieters

1. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache sorgfaltsgemäß zu behandeln, insbesondere, die Hinweise zur sachgemäßen Benutzung (Gebrauchsanweisung, Warnhinweise, o.Ä.) soweit diese vom Vermieter zur

Verfügung gestellt werden, zu beachten und die Mietsache nur dem gemäß einzusetzen. Bei Unklarheiten hat

sich vor Inbetriebnahme oder Nutzung der Mietsache gegebenenfalls beim Vermieter  über die sachgemäßem Benutzung zu informieren. 

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2. Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden an der Mietsache, die durch Verletzung der Ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflicht schuldhaft verursacht werden.  Veränderungen oder  Verschlechterung der

Mietsache, die durch den vertragsmäßigen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten.

Dies gilt insbesondere für Verschleißteile.

3. Der Mieter hat dem Vermieter einen etwaigen Mangel der Mietsache unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt

eine Anzeige, hat der Mieter dem Vermieter den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Soweit der Ver-

mieter aus diesem Grunde keine Abhilfe schaffen kann, haftet der Vermieter nicht für Schäden, die auf Grund

des Mangels an der Mietsache oder anderen Sachen entsteht.

4. Eine Untervermietung ist nicht gestattet.  Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache am Ende des

Mietzeitraumes dem Vermieter in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie vom Vermieter erhalten hat.

Gibt der Mieter die Mietsache nicht rechtzeitig zurück, kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung die

Miete als Entschädigung verlangen, die gemäß der Preisrechnung in §2 für den zusätzlichen Zeitraum zu zahlen

gewesen wäre. Die Geltendmachung  weitergehender Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt.

 5. Der Mieter trägt dafür Sorge,  dass das  Rauchverbot im Fahrzeug eingehalten wird. Er ist darüber informiert,

dass  Tierhaltung nur nach schriftlicher Genehmigung erfolgen kann.

§6 Pflichten des Vermieters

1. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand für den oben angegebenen Zeitraum in

einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignetem Zustand zur uneingeschränkten Nutzung zu überlassen.

Er versichert, dass er zur Vermietung der Mietsache berechtigt ist.

2. Der Vermieter hat die Mietsache zu Beginn des Mietzeitraumes zur Abholung bereitzuhalten. Er ist nicht verpflichtet, die Mietsache an einen anderen Ort als seinen Wohn und Geschäftssitz zu versenden. Tut er es

dennoch, so geschieht dies auf Kosten und Gefahr des Mieters. Sollte das Fahrzeug durch  Ausfall nicht ver-

fügbar sein, kann er ein Ersatzfahrzeug anbieten.

§7 Vertragslaufzeit

Der Vertrag wird auf in §1 bestimmten Zeit geschlossen, und ist vor Ablauf der Zeit von keiner Partei

ordentlich kündbar. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

§8 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen

nicht. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen soll die Regelung treten, die der unwirksamen Regelung bei wirtschaftlicher Betrachtung am nächsten kommt.

Mietvertrag bestehend aus 3 Seiten

____________________,den______________          Mistelgau, den______________________

_____________________________________          ___________________________________

Mieter                                                                                     Vermieter

Bankverbindung: Sparkasse Bayreuth , IBAN: DE 75 7735 0110 0038 1058 54 BIC: BYLADEM1SBT