Wohnmobil-Mietvertrag

 

 

 

-im Folgenden Vermieter genannt-

Wohnmobilvermietung Roadtrip

 

Eichenstr. 4

 

95490 Mistelgau

 

WohnmobilvermietungRoadtrip@aol.com

 

Tel. 09279-9771149 Fax 09279-9771150

 

Und

 

-im Folgenden Mieter genannt-

 

Name:

 

Straße:

 

PLZ/Wohnort:

 

Personalausweis:

 

Telefonnummer:

 

 

Mindestalter: 23 Jahre                           Führerschein seit mindestens 3 Jahren

 

Bitte Mietvertrag  unterschreiben und per Mai, Fax oder Post an uns schicken.

 

§1        Mietsache

 

Gegenstand der Vereinbarung ist die Vermietung eines Wohnmobils

 

XGO 27

BJ 2024

BT-RT-2000

Rimor

BJ 2025

BT-RT-2005

XGO 98 P

BJ 2021

BT-RT-2002

XGO 69

BJ 2024

BT-RT-2007

Ahorn 690

BJ 2024

BT-RT-2003

Sunlight Cliff

BJ 2004

BT-RT-2010

XGO 35

BJ 2025

BT-RT-2004

XGO 27

BJ 2022

BT-RT-2011

 

 

 

Für den Zeitraum von Klicken Sie hier, um ein Datum einzugeben. ab 8.00 Uhr (Abholung evtl. schon an Vorabend) bis Klicken Sie hier, um ein Datum einzugeben. Uhrzeit: 17.00Uhr

 

 

 

Anzahl der Personen: max. 6 Erwachsene_______Kinder_______

 

 

 

§2        Mietpreis:                              KM frei

 

Zu begleichen wie folgt:

 

Anzahlung 20% des Mietpreises, Rest 14 Tage vor Mietbeginn.  Zuzüglich Übergabepauschale 100 € fällig bei Fahrzeugübergabe. Im Mietpreis sind 250 KM/Tag enthalten. Darüber hinaus berechnen wir 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer. Die Übergabepauschale enthält die Kosten für die Übergabe des Fahrzeugs, die Einweisung des Mieters, die Gasflaschen, WC Chemie sowie die Rücknahme nach Beendigung des Mietverhältnisses. Außerdem enthält die Pauschale die Kosten für die Gasfüllung und die WC-Chemikalien. Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben, und auch vollgetankt zurückgenommen. Sollte das Fahrzeug nicht vollgetankt sein, wird eine Pauschale von Tankmenge + 10 Cent pro Liter vereinbart.

 

Das Fahrzeug wird in einwandfrei gereinigtem Zustand übergeben.

 

Fahrzeug Innenreinigung wird vom Mieter komplett durchgeführt Führerhaus, Wohnraum, Heckgarage. (Teil der Kaution kann nach Fahrzeugrücknahme bis zur Überprüfung und evtl. Nachreinigung einbehalten werden. WC Bereich und Fäkalien Box sind vom Mieter zu reinigen oder 100 Euro zu entrichten.

 

Fahrzeug Innenreinigung Buchung 100 Euro fällig bei Fahrzeugabholung, Besenreine und ordentliche Rückgabe des Mietfahrzeugs. WC Bereich und Fäkalien Box sind vom Mieter zu reinigen oder 100 Euro zuzüglich.

 

Fahrzeug ist vollkaskoversichert mit 1000 Euro Selbstbeteiligung und Teilkasko mit 300 Euro Selbstbeteiligung je Schaden jeweils vom Mieter haftbar.

 

§3           Rücktritt

 

Tritt der Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn vom Vertrag zurück, sind folgende Stornokosten vom Mieter zu bezahlen:

 

bis 50 Tage vor Mietbeginn 20% des Gesamtpreises 49 bis 14 Tage vor Mietbeginn 60% des Gesamtpreises ab 13 Tage vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises.

 

Die nicht Termingerechte Abnahme des KFZ gilt als Rücktritt vom Vertrag.

 

Bei einem amtlichen Reiseverbot kann kostenlos storniert werden. Bei Unfall oder Verlust des Fahrzeugs kann der Vermieter kostenlos stornieren.

 

§4        Kaution

 

Die Kaution für die Mietsache beträgt 1000 Euro, und ist bei Übergabe in Bar zu hinterlegen. Am Ende des Mietzeitraumes erhält der Mieter die Kaution zurück, wenn kein Grund für die Einbehaltung oder Verrechnung der Kaution wegen Pflichtverletzung z. B. Beschädigung oder Reinigung der Mietsache vorliegt.

 

§5        Pflichten des Mieters

 

1, Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache sorgfaltsgemäß zu behandeln, insbesondere, die Hinweise zur sachgemäßen Benutzung (Gebrauchsanweisung, Warnhinweise, o.Ä.) soweit diese vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden, zu beachten und die Mietsache nur demgemäß einzusetzen. Bei Unklarheiten hat sich vor Inbetriebnahme oder Nutzung der Mietsache gegebenenfalls beim Vermieter über die sachgemäße Benutzung zu informieren.

 

2. Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden an der Mietsache, die durch Verletzung der Ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflicht schuldhaft verursacht werden.  Veränderungen oder

 

Verschlechterung der Mietsache, die durch den vertragsmäßigen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten. Dies gilt insbesondere für Verschleißteile.

 

3. Der Mieter hat dem Vermieter einen etwaigen Mangel der Mietsache unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine Anzeige, hat der Mieter dem Vermieter den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Soweit der Vermieter aus diesem Grunde keine Abhilfe schaffen kann, haftet der Vermieter nicht für Schäden, die auf Grund des Mangels an der Mietsache oder anderen Sachen entsteht.

 

4. Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache am Ende des Mietzeitraumes dem Vermieter in dem Zustand zurückzugeben, indem er sie vom Vermieter erhalten hat. Gibt der Mieter die Mietsache nicht rechtzeitig zurück, kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung die Miete als Entschädigung verlangen, die gemäß der Preisrechnung in §2 für den zusätzlichen Zeitraum zu zahlen gewesen wäre. Die Geltendmachung weitergehenden Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt.

 

 5. Der Mieter trägt dafür Sorge, dass das Rauchverbot im Fahrzeug eingehalten wird. Er ist darüber informiert, dass Tierhaltung nur nach schriftlicher Genehmigung erfolgen kann.

 

§6 Pflichten des Vermieters

 

1.Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand für den oben angegebenen Zeitraum in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignetem Zustand zur uneingeschränkten Nutzung zu überlassen. Er versichert, dass er zur Vermietung der Mietsache berechtigt ist.

 

2.Der Vermieter hat die Mietsache zu Beginn des Mietzeitraumes zur Abholung bereitzuhalten. Er ist nicht verpflichtet, die Mietsache an einen anderen Ort als seinen Wohn und Geschäftssitz zu versenden. Tut er es dennoch, so geschieht dies auf Kosten und Gefahr des Mieters. Sollte das Fahrzeug durch Ausfall nicht verfügbar sein, kann er ein Ersatzfahrzeug anbieten.

 

§7 Vertragslaufzeit

 

Der Vertrag wird auf in §1 bestimmten Zeit geschlossen, und ist vor Ablauf der Zeit von keiner Partei ordentlich kündbar. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

 

§8 Salvatorische Klausel

 

Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen soll die Regelung treten, die der unwirksamen Regelung bei wirtschaftlicher Betrachtung am nächsten kommt.

 

 

, den

 

Mistelgau, den

 

 

 

Unterschrift Mieter

Unterschrift Vermieter

 

 

 

Bankverbindung:  VR-Bank Bayreuth Hof IBAN: DE 46 7806 0896 0109 6083 89 Bic:GENODEF1HO1